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Abschleppservice

Rufen Sie uns an unter:
034327 - 5 44 95
0172 - 700 13 11

Sollten Sie einmal außerhalb unseres Abschleppbereiches eine Panne oder einen Unfall haben, lassen wir Sie auch nicht im Stich. Wir haben für Sie einen Leitfaden zusammengestellt, der Ihnen in dieser Situation hilfreich sein kann. Diesen sollten Sie sich ausdrucken und immer im Fahrzeug mitführen. Dies hilft unliebsame Überraschungen zu vermeiden. 

abschleppservice

Vor allem aber gilt:  

    Lassen Sie sich nur von einem Unternehmen im VBA abschleppen.

01

Rufen Sie den Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppdienst immer über eine Notrufsäule, die Polizei oder eine Notrufzentrale. Nur wenn Sie die Qualität eines Dienstes bereits aus Erfahrung kennen, sollten Sie ihn direkt anrufen. Vorsicht bei Empfehlungen von Passanten!

02

Bestehen Sie auf anerkannte und überprüfte Hilfsdienste, z. B. Betriebe im Auftrag der Automobilclubs oder Versicherungen und achten Sie darauf, dass das Unternehmen Mitgliedsbetrieb im "Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e. V. (VBA)" ist.

03

Sind Sie Mitglied in einem Automobilclub oder Inhaber eines Schutzbriefes, sollten Sie bei der Anforderung eines Hilfsdienstes darauf hinweisen! Der Vermittler einer Notrufzentrale weiß dann Bescheid, dass er entsprechende Vertragspartnerschaften zu berücksichtigen hat.

04

Geben Sie bei der Auftragserteilung Ihrem Ansprechpartner den Fahrzeugtyp, Gewicht und evtl. Besonderheiten Ihres Fahrzeugs wie Automatikgetriebe, Allradantrieb, Breitreifen, Spoiler usw. bekannt sowie den genauen Standort und die gewünschte Leistung.

05

Lassen Sie sich den Namen des beauftragten Unternehmens nennen, damit Sie nicht von einem "zufällig vorbeikommenden" Helfer an den Haken genommen werden, der Ihnen evtl. unsachgemäß seine Dienste anbietet. Einen VBA-Mitgliedsbetrieb erkennen Sie an den VBA-Emblemen auf dem Fahrzeug, an der VBA-lmagekleidung und dem VBA-Auftrags-Rechnungsformular. Nur VBA-Mitglieder dürfen das Emblem verwenden.

06

Klären Sie bei der Auftragserteilung oder nach Eintreffen des Hilfsdienstes zuerst die Kostenfrage ab und legen Sie dem Unternehmen eine evtl. vorhandene und gültige Mitgliedskarte eines Automobilclubs und/oder den Schutzbrief einer Versicherung vor. Verlangen Sie auch, dass Sie die vom VBA empfohlenen und vom Bundeskartellamt genehmigten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bergen und Abschleppen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen und Anhängern" vorgelegt und ausgehändigt bekommen.

07

Beaufsichtigen Sie das Bergen oder Verladen Ihres Fahrzeugs und machen Sie den Hilfsdienst auf Ihnen evtl. bekannte Bergungs- und Abschlepphinweise der Hersteller aufmerksam.

08

Lassen Sie möglichst keine Wertgegenstände wie z. B. Bargeld, Schecks, Papiere, Kamera usw. im Fahrzeug. Notfalls lassen Sie den Fahrzeuginhalt auf dem Auftragsformular vermerken.

09

Fahren Sie, wenn möglich, bis zum Betriebsgelände mit und überzeugen Sie sich von der ordnungsgemäßen Unterstellung und Verwahrung Ihres Fahrzeugs. Fragen Sie nach den Öffnungs- und Geschäftszeiten des Betriebes.

Denken Sie daran, dass Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppleistungen in der Regel bei Fahrzeugabholung oder -übergabe in bar zu bezahlen sind. Auf der Rechnung müssen u. a. die Leistungsbeschreibung, die Einsatzzeit, der Stundenverrechnungssatz, Zuschläge, Materialkosten und sonstige Nebenkosten übersichtlich aufgeführt sein. Zahlen Sie bei Fahrzeugabholung nur die vereinbarten Preise.

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